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Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Fresh-Event - Vermietung
(nachfolgend mit F-E abgekürzt)

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der F-E erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß widersprechen.
1.2 Entfällt die Leistung durch Verschulden und in seiner Risikosphäre liegenden Grund von einem der Vertragspartner, so wird die vereinbarte Vertragssumme als Vertragsstrafe fällig.
1.3 Ein geschlossener Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, jedoch besteht die Möglichkeit, in beiderseitigem Einvernehmen einen Änderungsvertrag abzuschließen. Unterschriebene Verträge per Fax oder EDV sind genauso bindend wie unterschriebene Originalverträge.
1.4 Die Firma F-E behält sich ausdrücklich vor, bei Nichtverfügbarkeit des Vertragsgegenstandes eine gleichwertige Ersatzleistung zu bringen, die vom Veranstalter zu akzeptieren ist.
1.5 Umstände die eine Vertragserfüllung unmöglich machen, wie z.B. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Wetterbedingungen, Unfall, Ausfall Transport- mittel oder Krankheit entbinden uns von der Leistungspflicht.
1.6 Verträge kommen erst durch eine Unterzeichnung beider Vertragspartner zu Stande, nicht unterschriebene Verträge unsererseits verstehen sich als unverbindliche Angebote und sind nicht bindend.
1.7 Die Angebote beinhalten 50Km Transport wenn nicht anders ausgewiesen, zusätzliche Transportkilometer werden von uns gesondert berechnet – je Aufwand von 0,35€ bis 1,00€.
1.8 Alle Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
1.9 Die in unseren Katalogen und Werbungen enthaltenden Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen etc. sind nur annähernd maßgeb- lich und unverbindlich.
1.10 Unsere Preise sind rein netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Verträgen und Rechn- ungen gesondert ausgewiesen.
1.11 Sämtliche Preisangaben in Katalogen oder Angeboten sind unverbindlich und freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die nicht vorher angekündigt werden muss. ( Preisangaben in Verträgen jedoch sind immer verbindlich )
1.12 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar. Der Veranstalter ist nicht berechtigt aus irgendwelchen Gründen eigenmächtig Abzüge von der Vertragssumme vorzunehmen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist F-E berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und Erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
1.13 Die Kündigungsfrist für unterzeichnete Verträge beträgt, wenn nicht anders vereinbart 60 Tage. Kündigt der Veranstalter unterhalb der Kündigungsfrist, werden bis zur halben Kündigungsfrist 50%, unter der halben Kündigungsfrist 100% der Vertragssumme fällig
1.14 Der Vertragspartner berechtigt uns seine Daten des Kunden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten und zu speichern. 1.15 Bei Veranstaltungen jeglicher Art ist der Auftraggeber Veranstalter im gesetzlichen Sinn. Für alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Leistung der F-E steht, hat er die Pflicht alle zur Durchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und selbst zu zahlen. (z.B. GEMA)
1.16 Für die anliefernden Fahrzeuge muss vom Auftraggeber eine Parkmöglichkeit von Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung gestellt werden.
1.17 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Gage spätestens bei Übergabe oder Veranstaltungsbeginn an den Agenturvertreter der F-E in bar zu bezahlen. Sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadensersatz verpflichtet werden, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
1.18 Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte: Der Gerichtstand ist Schwedt / Oder. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
1.19 Der Veranstalter versichert sich im Vorfeld über die Leistung der Firma F-E genauestens informiert zu haben. Die Firma F-E und ihre Mitarbeiter sind in der Ausführung ihren Aufgaben frei, d.h. sie müssen keine vom Veranstalter gegebenen Anweisungen beachten, die Inhalt und Durchführung der Dienstleistung betreffen. Bei Ausführung von Dekorationen jedweder Art übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die auf mutwilliges Zerstören durch Dritte, auf Wettereinflüsse oder Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind.
1.20 Verschmutzungen oder Verunreinigungen die evtl. durch Ausführung unserer Leistungen entstehen fallen in Verantwortung des Veranstalters und sind von ihm auf eigene Rechnung zu beseitigen.
1.21 Sollten während der Veranstaltung Umstände eintreten, die eine Durchführung der Dienstleistung beeinträchtigen, oder Mitarbeiter/ Equipment der F-E gefährden, die der Auftraggeber durch Verletzung seiner Verpflichtungen mit zu vertreten hat, kann F-E ihre Leistung sofort abbrechen, die vereinbarte Vertragssumme wird trotzdem fällig.
1.22 Der Veranstalter sorgt für die ordnungsgemäßen Vorbereitungen der Auftrittsmöglichkeiten der Firma F-E. Insbesondere für beheizte Garderoben und Sanitäreinrichtungen in unmittelbarer Bühnennähe, Abspielmöglichkeit CD / Kassette / Mikrophon / PA – Benutzung, ausreichende Beleuchtung der Veranstaltungs- oder Auftrittsflächen, Sicherheitsgewährleistung gegenüber dem Künstler oder Mitarbeitern der F-E, kostenloses Catering im angemessenen Umfang, Gewährleistung einer Schlechtwettervariante, Bereitstellung von Strom auf 5m zu den Veranstaltungsflächen. (die individuell benötigten Anschlussmöglichkeiten sind vorher vom Veranstalter zu erfragen)
1.23 Die von F-E mitgeführten Sachen incl. Fahrzeuge sind am Veranstaltungsort durch den Veranstalter gegen Verlust oder mögliche Beschädigungen zu schützen und zu versichern.( Bei Mehrtagesanmietungen empfehlen wir nächtliche Bewachung des Mietequipments durch ein Wachschutzunternehmen mit entsprechender Versicherung ). Der Veranstalter verpflichtet sich alle Schadensrisiken die im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung von F-E stehen, ausreichend zu versichern. Der Veranstalter steht dafür ein, dass alle Mitwirkenden incl. F-E und deren Inhaber im Schadensfall, schadlos gestellt werden.

2. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Equipmentverleih
2.1 Die Mietpreise verstehen sich ab Lager. Bei Zulieferung gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden, wenn nicht anders vereinbart.
2.2 Die Mietkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Diese Leistungen übernehmen wir gern gegen gesonderte Verrechnung.
2.3 Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, wird der Mietpreis für 1 Tag berechnet. (1 Tag = 24 Stunden) Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet. Des Weiteren trägt der Kunde alle Kosten die entstehen. (z.B. unmögliche Vertragserfüllung gegenüber einem evtl. Nachmieter)
2.4 Die gemieteten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreien Zustand zurückzugeben. Bruch oder Beschädigungen auch an Transportbehältern, gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes plus der entgangenen Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu zahlen. Der Mieter verpflichtet sich bei Übergabe ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen.
2.5 Für nicht gesäuberte Gegenstände wird eine halbe Mieteinheit je Gegenstand berechnet.
2.6 Der Mieter/Veranstalter hat sich bei Übernahme des Equipments vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Sollten Qualitätsmängel festgestellt werden, so sind diese unmittelbar bei der Übergabe dem Vertreter der Firma F-E mitzuteilen und schriftlich bestätigen zu lassen.

3. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zelt- und Bühnenverleih
3.1 Der Mieter haftet dafür, dass der Mietgegenstand an dem von ihm gewünschten Ort tatsächlich aufgestellt werden kann, das heißt eine entsprechend ebene Fläche zur Verfügung zu stellen und ordentliche Arbeits- und Platzverhältnisse sicherzustellen. Stellt sich bei Ankunft heraus, dass eine Aufstellung unmöglich ist, so erfolgt kein Aufbau und der Mieter hat die vereinbarte Vertragssumme zu zahlen.
3.2Sämtliche aus der Aufstellung resultierende Kosten, insbesondere hinsichtlich der Aufbaufläche, des Zuganges, der behördlichen Genehmigungen (z.B. Zufahrten bei Fahrverboten, oder Fußgängerzonen u.s.w.) hat der Mieter zu tragen. Die Zufahrt zum Aufstellplatz muss mit einem LKW mit Anhänger möglich sein.
3.3 Die Genehmigung die für den Auf- und Abbau und der Aufstelldauer notwendig sind, hat der Mieter auf eigene Kosten einzuholen. Anfällige notwendige Gutachten eines Zivilingenieurs müssen vom Veranstalter auf eigene Rechnung beantragt und durchgeführt werden.
3.4 Für Flurschäden, Schäden durch Bohr- oder Ankerlöcher auch für Kabel, Wasserleitungen oder andere unterirdische Eingrabungen sowie eventuell auf- tretender Folgeschäden haftet der Mieter.
3.5 Bei Beton- oder Asphaltuntergrund ist es notwendig Zelte mit Dübeln zu verankern.


AGB Freshevent - Verkauf

1. Allgemeines
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Freshevent und dem Kunden / Vertragspartner gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Freshevent in ihrer jeweiligen aktuellen gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden / Vertragspartners binden uns nicht und haben bei Verträgen mit der Firma Freshevent keinerlei Gültigkeit, es sei denn dies wurde vorher mit der Firma Freshevent schriftlich vereinbart.
1.2 Sämtliche Angebote die in welcher Form auch immer vom Kunden / Auftraggeber erteilt werden, sind für die Firma Freshevent erst verbindlich wenn entweder die Ware ausgeliefert wird, wir das Angebot schriftlich bestätigen, oder die Firma Freshevent eine Rechnung an den Kunden / Auftraggeber stellt.
1.3 Die Firma Freshevent behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen falls sich nach
Vertragsabschluss herausstellt das die Ware nicht verfügbar ist, obwohl dafür ein entsprechendes Deckungsgeschäft geschlossen wurde. In diesem Fall erhält der Kunden / Auftraggeber eine sofortige Benachrichtigung. Bereits erbrachte Leistungen des Kunden / Auftraggeber werden sofort erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma Freshevent sind ausgeschlossen.
1.4 Die Abbildung und Darstellung unserer Waren stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Bei einer Bestellung gibt der Kunde / Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.

2. Rückgaberecht
2.1 Der Kunde / Auftraggeber hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, alle bei uns erworbenen Artikel, innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden(bei Ebayangeboten 1Monat). Dies gilt nur wenn er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge § 312b BGB. Die Ware muss frei von Rechten Dritter und ohne Gebrauchsspuren an uns zurückgesendet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2.2 Das Rückgaberecht besteht für eingeschweißte oder versiegelte Datenträger, Zeitschriften und Software nur wenn weder die Versiegelung noch die Einschweißfolie geöffnet wurden.
2.3 Das Rückgaberecht wird ausgeschlossen wenn die Sache nach Kundenwunsch hergestellt oder entwickelt wurde.
2.4 Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung ausgeübt / in Anspruch genommen werden. Sollte die Ware nicht per Paket verschickt werden können (Übergröße / zu hohes Gewicht), halten Sie bitte vor Ablauf der Frist mit uns Rücksprache zwecks Abholung.
2.5 Die Rückgabefrist läuft ab Belehrung über selbige durch uns, frühestens jedoch ab erhalt der Ware.
2.6 Der Kunde / Auftraggeber der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht ist verpflichtet die Wertminderung die er durch Ingebrauchname der Sache verursacht der Firma Freshevent zu ersetzen. Dies kann er verhindern indem er die Sache nicht in Gebrauch nimmt. Verlust oder Verschlechterung der Sache sind ebenfalls vom Kunden zu ersetzen solange er Eigentümer der Sache ist. Dies gilt nicht soweit sich die Verschlechterung durch Prüfung der Ware wie sie dem Kunden / Auftraggeber auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre ergibt.
2.7 Die Firma Freshevent trägt die Kosten der Rücksendung. Für Waren die nicht mit der Deutschen Post versendet werden sollen oder können, muss sich der Kunden / Auftraggeber vor dem Versand mit der Firma Freshevent in Verbindung setzen und die Versandart klären um keine unangemessenen Mehrkosten zu verursachen.
Die Rücksendung ist zu richten an:
FreshEvent
Christian Mader
Casekower Str. 60
16306 Casekow
Tel. 03333163431
Email: info@fresh-event.de

3. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden / Auftraggebers. Sobald die Ware an den Versender übergeben wurde geht das Risiko auf den Kunden / Auftraggeber über. Ist der Kunden / Auftraggeber Verbraucher nach §13 BGB gehen Risiko und Versandgefahren erst mit Übergabe der Ware an den Kunden / Auftraggeber über. Übergabe ist bei Annahmeverzug der erste mögliche Übergabetermin.
3.2 Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn diese wurden gesondert schriftlich vereinbart.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Freshevent sind ausgeschlossen, soweit der Firma Freshevent kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
3.4 Unsere Verkaufspreise sind Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwehrtsteuer.
3.5 Die Ware muss sofort nach Erhalt vom Kunden / Auftraggeber auf Mängel oder Schäden geprüft werden.Verpackungs- oder Transportschäden muss sich der Kunde / Auftraggeber unmittelbar schriftlich vom Transportunternehmen bestätigen lassen.
3.6 Die Firma Freshevent liefert im Regelfall per DHL- oder per UPS-Paketdienst. Bei sperrigen, großen oder unhandlichen Waren liefert die Firma Freshevent per Spedition. Angegebene Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Ware ab Lager geht umgehend zum Versand. Genannte Lieferfristen gelten aber nur annähernd, sind nicht verbindlich, und berechtigen bei Lieferverzögerungen den Kunden / Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Im Falle eines von der Firma Freshevent zu vertretenden Lieferverzuges haftet die Firma Freshevent nach den gesetzlichen Bestimmungen, wonach Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn der Firma Freshevent, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Sollten nicht alle bestellten Artikel sofort lieferbar sein, ist die zu Teillieferungen berechtigt. Im Einzelfall steht es uns frei, einen anderen Versandweg oder eine andere Versandart zu wählen. Im Falle, dass Waren nach Auftragsbestätigung nicht mehr verfügbar sind oder aus rechtlichen Gründen nicht ausgeliefert werden dürfen, teilen wir das dem Besteller unverzüglich mit. In diesem Falle werden wir dem Besteller umgehend eine in Qualität und Preis vergleichbare Ersatzware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Besteller das Angebot über Lieferung von Ersatzware nicht an, so werden wir umgehend bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.

4. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungen
4.1 Die Gewährleistungspflichten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Die Gewährleistungspflicht / Garantie für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang an den Kunden / Auftraggeber. Ist der Kunden / Auftraggeber Unternehmer im Sinne des §14 BGB, beträgt die Gewährleistungspflicht 12 Monate ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Sachen halbieren sich die jeweiligen Gewährleistungspflichten.
4.3 Gewährleistungsansprüche wegen Transportschäden stehen dem Kunden nur zu wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht lt. Punkt 3.5 der AGB der Firma Freshevent nachgekommen ist. Dies gilt nicht wenn der Kunden / Auftraggeber Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
4.4 Nimmt der Kunde / Auftraggeber die Sache trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen Ihm Gewährleistungsansprüche nur zu wenn er sich diese ausdrücklich und schrifftlich unmittelbar nach dem Erhalt der Sache vorbehält.
4.5 Mängel oder Beschädigungen die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Orginalteile durch den Kunden / Auftraggeber oder einem nicht von der Firma Freshevent beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Überspannungsschäden. Der Kunde hat die Sachen vor solchen zu schützen.
4.6 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.7 Für alle entstehenden Schäden haftet die Firma Freshevent lediglich wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Firma Freshevent auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden / Auftraggeber bestehenden Ansprüche seitens der Firma Freshevent, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Sache im Eigentum der Firma Freshevent.
5.2 Der Kunden / Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veäußern oder sinstige, das Eigentum der Firma Freshevent gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits mit Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Firma Freshevent ab.Die Firma Firma Freshevent nimmt diese Abtretung an.

6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu zahlen.
6.2 Kommt der Kunde / Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma Freshevent ein höherer Verzugsschaden entsteht ist dieser von der Firma Freshevent nachzuweisen und die Firma Freshevent ist berechtigt diesen geltend zu machen.
6.3 Es werden dem Kunden mindestens 2 verschiedene Arten der Zahlungsmöglichkeit gewährt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht
7.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Freshevent bestehenden Geschäftsbedingung ist Schwedt, soweit der Kunde / Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Klagen gegen die Firma Freshevent ist Schwedt. Dies gilt auch für Klagen der Firma Freshevent gegen den Kunden / Auftraggeber, soweit der Kunde / Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist.

Schlussbestimmungen

Datenschutz / Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass uns übermittelte Daten ausschließlich zu Zwecken der Vertrags-/Angebots-/Kommunikations- und Informationsübermittlung in unseren Firmeneigenen Datenbanken gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Mit der Übermittlung seiner Daten ist derAuftraggeber mit der Verarbeitung und Speicherung seiner Daten einverstanden und stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Auf Wunsch geben wir dem Auftraggeber jederzeit Auskunft über die von Ihm bei uns gespeicherten Daten. Eine einfache Anfrage mit geeignetem Identitätsnachweis, elektronisch oder schriftlich, genügt.  Der Auftraggeber verzichtet mit Übermittlung seiner Daten auf eine gesonderte Mitteilung über die Speicherung der Daten lt. Bundesdatenschutzgesetz.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – sei es aus rechtlichen oder anderen Besonderen Gründen - nicht zur Anwendung gelangen, oder ungültig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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